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12.06.2024

Das bayerische Konkordat feiert sein 100-jähriges Jubiläum!

Die KEG Bayern nahm an einem festlichen Akt teil, der von Seiner Eminenz Kardinal Reinhard Marx und Ministerpräsident Dr. Markus Söder geleitet wurde. Am 11.06.2024 würdigten Kardinal Reinhard Marx und Ministerpräsident Markus Söder die Unterzeichnung des Staats-Kirchen-Vertrags im Jahr 1924 und luden zu einem Festakt ein. Zahlreiche Ehrengäste wie Kultusministerin Stolz, Innenminister Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann, sowie Abgeordnete und Vertreter von Vereinen, Verbänden und der Weltkirchen folgten der Einladung. Der Landesvorsitzende Martin Goppel nutzte die Gelegenheit, in vielen Gesprächen die Bedeutung der seit über 100 Jahren bestehenden Wertevermittlung im Religionsunterricht zu betonen. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten spendet diese Tradition Kraft, Mut und Zuversicht.

In einer abschließenden Diskussionsrunde auf dem Podium tauschten Kardinal Marx, der Bayerische Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, und Professor Stefan Korioth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht sowie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU, Gedanken über die kontrovers diskutierte Kirchensteuer und mögliche Anpassungen aus. Die musikalische Gestaltung des Festakts übernahm das Ensemble der Michaelsmusik München unter der Leitung von Chordirektor Frank Höndgen.

 

Was ist das Bayerische Konkordat?

Das "Bayerische Konkordat" bezieht sich auf das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl (dem Vatikan) und dem Freistaat Bayern, das am 29. März 1924 unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und dem bayerischen Staat.

Das Konkordat enthält Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der katholischen Kirche in Bayern, wie zum Beispiel die Regelung der kirchlichen Organisation, die Ernennung von Bischöfen und die Finanzierung der Kirche. Es schützt auch die Freiheit der Kirche in religiösen Angelegenheiten und gewährt der Kirche gewisse Privilegien.

Das Bayerische Konkordat besteht also seit rund 100 Jahren und wird als wichtiger Vertrag angesehen, der die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche in Bayern regelt. Es steht für Werte, Tradition und Gemeinschaft, die in der bayerischen Gesellschaft eine bedeutende Rolle spielen.